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AGB
HomeAGB

AGB’S
EXEPTIV -nachfolgend Anbieter genannt -

  • 1 Geltungsbereich
    (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
    Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber für die Belegung
    von Online- oder Offline Workshops, Seminaren, Online-Vertriebsdienstleistungen,
    Social-Media-Beratung oder Unternehmensberatungen (im folgenden Beratung). 
    (2) Buchen können die Beratung nur Unternehmen oder selbstständige Unternehmer
    oder Personen, die die Beratung für den Start ihrer Selbstständigkeit im Sinne des §
    14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.   
  •  2 Vertragsschluss
    (1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch
    Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.  
    (2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Beratungs-Vertrag zurückzutreten, wenn in
    der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des
    Auftraggebers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht. 
    (3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen
    Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung,
    gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss,
    Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden
    Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner
    Bestellung.   
  • 3 Zahlung/Verzug
    (1) Der Auftraggeber hat für die Beratung die aus dem Angebot bzw. der jeweiligen
    Angebotswebsite ersichtliche Vergütung zu zahlen. Diese wird bei Buchung direkt
    fällig.
    (2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils
    gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes
    vereinbart ist. 
    (3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in
    dem Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings
    sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach
    Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.  
    (4) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Auftraggeber Gebühren, hat der
    Auftraggeber diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie
    also nicht berechtigt war.  
    (5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung der Beratung die Entrichtung des
    Preises durch den Auftraggeber zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen
    Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern
    der Auftraggeber diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter den vereinbarten
    Preis am Veranstaltungsort vom Auftraggeber in bar einfordern (eine eventuelle
    Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem
    Auftraggeber die Teilnahme an der Beratung verweigern.  
  •  4 Beratungsinhalt und -ort
    (1) Die Abbildung und Beschreibung des Beratungsangebots und des
    Beratungsortes im Internet des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur
    ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht
    übernommen. 
    (2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der
    Beratung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine

Aktualisierung oder Weiterentwicklung oder Kontextualisierung des

Beratungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des
Angebots eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. 
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Berater/Beraterin durch einen
gleichermaßen qualifizierten Berater/Beraterin zu ersetzen, sofern dies wegen
Verhinderung des Beraters/ der Beraterin, aus gesundheitlichen oder sonstigen
Gründen erforderlich sein sollte. 
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der Beratung zu ändern, sofern die
Änderung dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.  

  • 5 Ablauf von offline Veranstaltungen/Ausschluss des Auftraggebers
    (1) Der Anbieter hat in den Beratung-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den
    Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Auftraggeber Folge zu
    leisten. 
    (2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr
    eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt. 
    (3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Auftraggeber darf nicht in
    einer Weise erfolgen, dass andere Auftraggeber oder der Berater / Beraterin gestört
    werden. 
    (4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie
    gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften. 
    (5) Der Anbieter kann den Auftraggeber von der weiteren Teilnahme an der
    Veranstaltung ausschließen, wenn der Auftraggeber gegen die Verpflichtungen aus
    diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne
    vorherige Androhung erfolgen. 
    (6) Wird der Auftraggeber von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet,
    dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat
    der Auftraggeber keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm
    gezahlten Beratungsgebühren.  
  • 6 Pflichten des Auftraggebers bei online Beratungen
    (1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Online-Bereich überwiegend keine
    exakten Vorgaben der Suchmaschinen-Betreiber und Portal-Betreiber existieren bzw.
    diese sich stetig verändern, entsprechend sind es lediglich Empfehlungen, Hinweise
    und Richtlinien, die ausgesprochen werden. 
    (2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarten Ziele von einer Vielzahl von
    Faktoren wie bspw. der Branche, der bisherigen Positionierung etc. abhängen, die
    nicht alle beeinflussbar sind. Insofern kann für eine konkrete Positionierung bzw.
    Platzierung keine Gewähr und keine Garantie übernehmen. 
    (3) Der Auftraggeber darf die Inhalte nur persönlich bzw. entsprechend der gekauften
    Lizenzen nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes
    bestimmt ist.  
    (4) Der Auftraggeber darf Inhalte des Beratungsangebots nicht vervielfältigen.  
    (5) Der Auftraggeber erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu dem
    Beratungsinhalten oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den
    Zweck, die Nutzung des Angebots durch unberechtigte Personen auszuschließen.
    Wählt der Auftraggeber selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er
    auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende
    Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem
    Auftraggeber vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Auftraggeber Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.  (6) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Auftraggebers der Zugang gesperrt werden. Hat der Auftraggeber diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten. (7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu den Beratungsinhalten verschafft haben. Benachrichtigt der Auftraggeber den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. 
  • 7 Verfügbarkeit des online Beratungsangebots
     (1) Die Nutzung des Beratungsangebots erfolgt im Internet und kann nur mit einem
    ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Auftraggebers vollständig genutzt
    werden. Diesen sicherzustellen ist Sache des Auftraggebers.  
    (2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Beratungsangebots an.
    Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von
    der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss
    hat.  
    (3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Beratungsangebots insbesondere für
    Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des
    Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu
    sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der
    Auftraggeber Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei
    dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen
    Geschäftszeiten berechtigt. 
    (4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den
    Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr,
    Streik, Aussperrung, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend
    daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für
    Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der
    Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers
    unschwer zu verhindern gewesen wären. 
    (5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande,
    so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das
    Leistungshindernis andauert. 
    (6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht,
    den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses
    für ihn kein Interesse mehr hat.  
  •  8 Ausfall der Beratung
    (1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Beratung abzusagen, sofern bei
    ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie
    insbesondere dem Berater / Beraterin oder der Veranstaltungslokalität, eine
    Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,
    Verkehrsbehinderung oder  Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes
    Verschulden daran hindert, die Beratung zum vereinbarten Termin abzuhalten. 
    (2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Auftraggeber möglichst
    zeitnah mitzuteilen. (3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.  (4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Auftraggeber bereits gezahlte Beratungsentgelte erstatten.  
  •  9 Verhinderung des Auftraggebers
    (1) Tritt der Auftraggeber von der Beratung zurück oder verweigert aus anderem
    Grund die Teilnahme, hat der Auftraggeber die Beratungsgebühren abzüglich dessen
    zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart
    hat.  
    (2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Auftraggeber, wenn die Beratung
    trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war,
    oder der Auftraggeber die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der
    Anbieter dem Auftraggeber die bereits gezahlten Beratungsgebühren abzüglich der
    für den Auftraggeber angefallenen Kosten erstatten.  
    (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, statt seiner einen anderen Teilnehmer zu
    benennen.   
  • 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
    (1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich
    geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge,
    Präsentation, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Auftraggeber ist
    nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich
    wiederzugeben. 
    (2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters
    Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen. 
    (3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder
    Tonaufnahmen von der Veranstaltung unter Wiedergabe des Auftraggebers herstellt
    und für Werbezwecke verwendet. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Einwilligung
    jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.  
  •  11 Haftung des Anbieters
    (1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese
    keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung
    dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine
    Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der
    Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters. 
    (2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des
    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem
    Produkthaftungsgesetz betroffen sind. 
    (3) Der Anbieter verfügt über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Soweit diese
    eintritt, gilt der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 dieses Paragrafen mit der
    Maßgabe, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf insgesamt
    maximal 30 Millionen Euro beschränkt ist. 
    (4) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder
    einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter
    vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
    (5) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und
    Erfüllungsgehilfen des Anbieters. (6) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Beratungsräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. (7) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Beratungsräumlichkeiten und/oder der Kooperationspartner. (8) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Auftraggeber ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Auftraggebers oder Fehler bei Netzbetreibern.  (9) Da seitens Plattform- und Portal-Betreiber keine exakten Vorgaben existieren, besteht das sehr geringe Risiko, dass einzelne eingesetzte Maßnahmen zu einem Ausschluss des Auftraggebers von der jeweiligen Internet-Plattform bzw. des Portal-Betreibers führen können. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen werden ständig getroffen und eingehalten. Eine Haftung in diesen Fällen ist jedoch ausgeschlossen. (10) Der Anbieter unterhält ein ständig überwachtes System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine Nutzung der Dienste gewährleistet.  Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der Dienste, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. 
  •  12 Vertragslaufzeit / Kündigung
    (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei
    jederzeit gekündigt werden. 
    (2) Die genaue Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem individualvertraglich
    vereinbarten Auftrag. 
    (3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, sofern
    keine schriftliche oder elektronisch übertragene Kündigung des Auftraggebers,
    mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, beim Anbieter einging.

     12 Datenschutz
    (1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben
    (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und
    alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die
    Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung,
    inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.   
    (2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6
    Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem
    überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f
    DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder
    sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land
    außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein
    vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu
    vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart
    wurden.  
    (3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten
    personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger
    Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer
    Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der
    Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.  (4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist). 

  •   13 Mediation
    (1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem
    Unternehmen, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben.
    Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme
    des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt
    die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
    Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der
    Vergütung ohne Angabe von Gründen. 
    (2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien
    verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt
    diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei
    primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten
    – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der
    Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu
    bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen
    Vorschlag für eine Online-Mediation macht.  Die Mediationssprache ist Deutsch, es
    sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache. 
    (3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit
    zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien
    einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten
    Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der
    Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3
    Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die
    Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.  
    (4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem
    Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum
    Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell
    begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden
    Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. 
    Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.  
  •  14 Gerichtsstand/Erfüllungsort
    (1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters
    Gerichtsstand, der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohn-
    oder Geschäftssitz zu verklagen.  (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Isny im Allgäu.

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